Rauchwarnmelder - Service Berlin, Brandenburg
Da wir mit einem Festpreismodell arbeiten, können wir Ihnen eine transparente Preisstruktur unserer spezialisierten Dienstleistung anbieten, um Ihnen eine weitestgehende Kalkulationssicherheit zu ermöglichen.
Bei einem Auftragsvolumen ab 60 Rauchwarnmelder unterbreiten wir Ihnen gern ein individuelles aus Sie zugeschnittenes Angebot.
Preistabelle 2020
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Wer übernimmt die Kosten von Installation und Wartung?
Die Kosten der Beschaffung und Installation von Rauchmeldern sind als „Modernisierungsmieterhöhung“ nach §599 BGB mit 11% der anfallenden Kosten auf die jährliche Miete umlegbar. Die Installation stellt die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht ohne Verschulden des Vermieters dar und berechtigt somit zur Mieterhöhung, gem. § 555b Nr. 6 BGB. Die Kosten für die Wartung der Rauchmelder kann, sofern im Mietvertrag geregelt, als „sonstige Betriebskosten“ gem. §2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung in voller Höhe abgerechnet werden. Falls eine solche Regelung im Mietvertrag nicht festgeschrieben wurde empfiehlt es sich, eine Zusatzvereinbarung zu unterzeichnen.
Inh. Steffen Riemer
Nollendorfstr. 36
10777 Berlin
Tel: (030) 86333801 Mobil: 0163 5170770
Wir sind Montagepartner der ista Deutschland GmbH
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